Artikel NNN vom 29.06.2015

Besteller-Prinzip bringt Nachteile für Mieter

Northeim. Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des „Besteller-Prinzips“ für die Maklerprovision sind auf dem Wohnungsmarkt erste Auswirkungen zu spüren.

„Das Angebot an Mietwohnungen ist kleiner geworden“, sagt Makler Sieghard Willmer vom gleichnamigen Immobilienbüro in Northeim. Anstatt einen Makler zu beauftragen, würden viele Vermieter ihr Glück nun selbst versuchen, die Wohnung unter der Hand vergeben oder gar nicht mehr anbieten, glaubt er.

Er selbst habe einige Aufträge verloren, sagt Willmer. An anderer Stelle sei das Angebot aber nicht größer geworden, wie zum Beispiel anhand der Immobilienanzeigen in der Zeitung zu sehen sei. „Es hat sich nichts verbessert. Für viele Mieter wird es eher schwieriger.“

Die gleiche Entwicklung registriert auch der Immobilienverband Deutschland (IVD). „Aus vielen Portalen sind Angebote verschwunden“, sagt Michael Lauterberg, der als Regionalvorstand des IVD Nord für den Bereich Göttingen zuständig ist und selbst ein Immobilienbüro leitet. „Manche Vermieter erhöhen die Miete, um sich die Gebühr zurückzuholen. Andere verankern einen Kündigungsausschluss von ein bis zwei Jahren im Mietvertrag, um zu verhindern, dass der Mieter bald wieder auszieht und sie erneut suchen müssen.“

Das Besteller-Prinzip in der aktuellen Form sei der falsche Weg, um die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, findet Lauterberg. Denn zugleich mache es das Gesetz Mietern fast unmöglich, selbst einen Makler für die Wohnungssuche zu beauftragen.

Laut Gesetz darf der Makler nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließlich für einen Mieter auf die Suche gegangen ist. Liegen ihm gleichzeitig mehrere ähnliche Suchaufträge von Wohnungssuchenden vor, kann er am Ende von keinem der Interessenten eine Courtage verlangen.

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Mehr Probleme als Nutzen

Regionalvorstand des Immobilienverbandes fordert Ausbildungspflicht für Makler

(Fortsetzung von Seite 1)

Wenn ein Mieter einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, wird dieser ihm künftig wohl weniger Angebote unterbreiten als bisher, glaubt Immobilienmakler und IVD-Regionalvorstand Michael Lauterberg aus Göttingen. Auch hier habe das Mietrecht-Novellierungsgesetz, das seit dem 1.Juni in Kraft ist, seine Schattenseiten.

„Wer eine Wohnung sucht, schaut sich im Durchschnitt acht Wohnungen an, bis er eine findet, die ihm zusagt“, erklärt Lauterberg. Die Wohnungen, gegen die sich der Kunde entscheidet, dürfte der Makler künftig aber keinem weiteren Interessenten provisionspflichtig anbieten, weil er dann nicht ausschließlich für den ersten Kunden gearbeitet hat. Dieses „Ausschließlichkeits-Merkmal“ ist ebenfalls im neuen Gesetz verankert.

Zur Verknappung des Angebots werde außerdem beitragen, dass viele Vermieter zunächst versuchen werden ihre Wohnung ohne ienen Makler zu vermieten. Dies habe zur Folge, dass zahlreiche Wohnungen unter der Hand vergeben werden. „Um die Wohnungen, die auf dem Markt kommen, bewerben sich in der Folge viel mehr Wohnungssuchende – zumal dann alle angebotenen Wohnungen ohne Provision angeboten werden“, erklärt Lauterberg.

Auch die vom Mietinteressenten gern in Anspruch genommenen Dienstleistungen des Maklers, wie Abend- und Wochenendbesichtigungen oder Verhandlungen hinichtlich Vertragsbeginn, würden mit dem Besteller-Prinzip“ der Vergangenheit angehören.

Nach Meinung von Lauterberg wäre es besser gewesen, eine Qualifizierung für die Branche zu schaffen.“Momentan kann man schon mit einer Unbedenkichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einem polizeilichen Führungszeugnisses die Gewerbeerlaubnis nach §34 c beantragen, die zu einer Maklertätigkeit berechtigt“, sagt er.

Das führe dazu, dass durch so manches schwarze Schaf auch der Ruf der Immobilienmakler leide, die sorgfältig arbeiten und über eine berufliche Ausbildung zum Beispiel als Fachwirt für die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft verfügen.

 

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Northeimer Neueste Nachrichten vom 29.06.2015

 

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