Makler kritisieren neues Prinzip heftig
Künftig zahlt nicht mehr der Mieter, sondern der Auftraggeber
Die letzte parlamentarische Hürde wurde genommen, nun fehlt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck: Das Mietrechtnovellierungsgesetzt wird voraussichtlich im Juni in Kraft treten. Darin enthalten sind die Einführung der Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage – wer den Makler beauftragt, der bezahlt.
Das sorgt allerdings bei einigen Immobilienmaklern, wie Michael Lauterberg von Lauterberg Immobilien in Göttingen, für Unmut: „Das Bestellerprinzip ist schlecht gemacht. Der Mieter darf den Makler kaum noch für seine Arbeit entlohnen, selbst wenn er möchte. Im Gesetz steht, dass der Mieter den Makler nur dann bezahlen muss, wenn er diesen explizit damit beauftragt hat, eine Wohnung für ihn zu suchen und diese dann auch anmietet. Tut er das nicht, dürfen wir auch von keinem anderen Kunden Geld für diese Wohnung nehmen“.
Das sieht auch Carsten Lehne, Geschäftsführer der Sparkassen Immobilien Hann. Münden GmbH, kritisch: „Es wird spannend, das zu beobachten. Vom Immobilienverband ist schon eine Klage geplant.“
Grundsätzlich sei klar gewesen, dass etwas passieren muss, allerdings sei das Bestellerprinzip der falsche Weg, findet Lauterberg: „Es wäre besser gewesen, eine Voraussetzung für die Qualifizierung der Branche zu schaffen.“ Momentan könne man schon mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einem reinen polizeilichen Führungszeugnis die Gewerbeerlaubnis nach 34c beantragen, die zu einer Maklertätigkeit berechtigt. Das führe allerdings dazu, dass auch der Ruf der Immobilienmakler leide, die sorgfältig arbeiten und über eine berufliche Ausbildung verfügen würden.
Das Bestellerprinzip gilt nur für Vermietungen, beim Verkauf wird frei bestimmt, wer den Makler bezahlt.
Nicht alles gut für Mieter
Durch das Bestellerprinzip können sich neue Probleme bei der Wohnungssuche auftun
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, das die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip beinhaltet, wird voraussichtlich am 1. Juni in Kraft treten. Nach dem Bestellerprinzip wird künftig derjenige die Provision für den Makler bezahlen, der ihn auch bestellt und nicht mehr, wie bisher, der Mieter.
Immobilienmakler Michael Lauterberg aus Göttingen sieht in beidem Schwierigkeiten: „Die Mietpreisbremse kann nur dann greifen, wenn es auch einen Mietspiegel gibt. In Göttingen wehrt man sich aber dagegen.“ Weiterhin habe der Job des Immobilienmaklers unter einem schlechten Ruf zu leiden. „Auch durch TV-Sendungen wird ein falsches Bild vermittelt. Unsere Aufgabe ist es nicht, Türen auf- und wieder abzuschließen. Wir beschäftigen uns mit Vertragswerk, führen Verhandlungen und nehmen Bonitätsprüfungen vor. Ich kann mir vorstellen, dass einige Vermieter demnächst auf einen Makler verzichten, aber das wird sich relativieren, wenn sie sehen, was das für eine Arbeit ist.“
Dem pflichtet Carsten Lehen, Geschäftsführer der Sparkassen Immobilien Hann. Münden GmbH, bei: „Es wird sich zeigen, wie sich das Bestellerprinzip auswirkt, wenn es in Kraft getreten ist. Wir sind da sehr unsicher, wie sich der Markt entwickelt. Aber wir Makler kennen die Kunden, sind im tagtäglichen Geschäft. Wir führen Gespräche und wollen den Kunden kennenlernen, um ihn richtig einschätzen zu können, damit es später keine Probleme gibt.“ Deswegen schätzt Lehne, dass einige Vermieter zurückkommen werden, wenn sie die ersten schlechten Erfahrungen mit neuen Mietern gemacht hätten.
Für Wohnungssuchende könnte sich demnächst ein anderes Problem ergeben: „Wenn Vermieter selbst nach Mietern suchen, werden einige Wohnungen nicht mehr so einfach zu finden sein, zum Beispiel auf Internetportalen“, sagt Lauterberg. Carsten Lehne sieht jetzt schon Möglichkeiten, wie Vermieter das Prinzip umgehen könnten: „Er stellt zum Beispiel einen Stuhl in die Wohnung und der Mieter zahlt dafür einen Abstand, in Höhe der Courtage für den Makler.“
Cornelius Blessin, Vorstandsmitglied und Rechtsberater des Deutschen Mieterbund Mietervereins Göttingen, erwartet das allerdings nicht: „Es könnte Versuche geben, die Kosten dennoch auf die Mieter abzuwälzen. Das sehe ich aber nicht.“ Insgesamt sei das Bestellerprinzip unbedingt zu begrüßen. Der Makler übernehme Aufgaben des Vermieters. Daher müsse dieser ihn auch bezahlen.
Mündener Allgemeine Zeitung vom 20.04.2015