Zahl des Monats: 16,4%

Die Krisen des Jahres 2022 wirkten sich auch auf den Bausektor aus. Vor allem die gestiegenen Energiekosten sorgten dafür, dass die Preise für Materialien stiegen. Das wiederum hatte zur Folge, dass die Preise für Arbeiten am Bau in die Höhe schossen. Die Konsequenz: im Jahresdurchschnitt verteuerten sich die Preise für den Neubau von Wohngebäuden um 16,4% im Gegensatz zu 2021.

Lauterberg Immobilien, Göttingen – Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes ist das seit Beginn der Erhebung im Jahr 1958 die höchste gemessene Veränderung gegenüber einem Vorjahr. Aufgrund der höheren Energiepreise kam es vor allem bei Baustoffen, die energieintensiv in der Herstellung sind, zu gestiegenen Kosten. Dazu gehören Stahl, Glas, Bitumen und Kunststoffe.

So verteuerte sich etwa Flachglas, das vor allem für Fenster und Glastüren verwendet wird, um satte 49,3%. Preise für Metalle stiegen um 26,5%. Die dazugehörigen Arbeiten stiegen als Resultat ebenfalls im Preis: so waren Metallbauarbeiten 20,7%, Verglasungsarbeiten 21,2 %, Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen 27,2% und Stahlbauarbeiten um 19,8% teurer als noch im Vorjahr. Interessant ist, dass hingegen die Preise für Konstruktionsvollholz um 11,9 % zurückgingen.

Weniger Baugenehmigungen als Konsequenz

Die deutlichen Preissteigerungen in den Bereichen Material und Arbeiten am Bau führten laut des Statistischen Bundesamtes dazu, dass weniger Neubauten genehmigt wurden. So sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude um 5,7% auf rund 322 000. Im Bereich Wohnen wurden 276 000 Wohnungen genehmigt, das sind 5,8% weniger als im Vorjahr. Einfamilienhäuser wurden 15,9% weniger errichtet.

 

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © eric1513/Depositphotos.com

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