Wie Corona die Wohnungssuche in Göttingen verändert
Auch auf dem Immobilienmarkt wird in diesen Tagen digital gedacht
„Es ist in Göttingen ohnehin schon scher, etwas zu finden“, sagt Anne Wolf. Die 31-jährige Lehrerin sucht mit ihrem Partner bereits seit ein paar Monaten nach einer gemeinsamen Wohnung in der Universitätsstadt. Die Corona-Pandemie hat diese Suche nun noch erschwert. „Es sind spürbar weniger Angebot auf dem Markt“, sagt Wolf über ihre Recherche in Immobilienportalen. Wie viele Wohnungssuchende steht sie nun vor neuen Fragen. Finde ich jetzt noch eine Wohnung? Darf ich zu einer Besichtigung gehen? Wie organisiere ich einen Umzug? Aber auch Vermieter, Wohnungsgenossenschaften und Makler sehen sich mit neuen Herausforderungen konfrontiert und finden kreative Lösungen.
„Eins-zu-Eins-Besichtigungen sind prinzipiell möglich“, sagt Michael Lauterberg, Göttinger Immobilienmakler und Regionalvorstand des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Der Verein hat Ende März eine Handreichung mit Empfehlungen für den Umgang mit dem Coronavirus herausgegeben. Danach sollen Makler und Vermieter bei Einzelbesichtigungen auf einen ausreichenden Abstand und die notwendigen Hygienemaßnahmen achten.
Von einem solchen Vorgehen berichtet auch Uwe Wittig, Justiziar des Göttinger Eigentümer-Vereins „Haus & Grund“: „Das lässt sich alles regeln. Eigentlich haben alle Beteiligten Verständnis für die außergewöhnliche Situation.“ Wohnungsbesichtigungen und Übergaben würden von vielen Vermietern unter veränderten Rahmenbedingungen durchgeführt.
So fänden Besichtigungen von bewohnten Objekten nur mit einem Bewohner und einem Interessenten statt. Paare müssten auf eine gemeinsame Besichtigung verzichten. „Insgesamt ist es aber schon weniger geworden“, so Wittig. „Wer nicht unbedingt muss, verschiebt das auf später“.
Das beeinflusst auch die Wohnungssuche von Anne Wolf. „Privatvermieter sind zögerlicher, wenn es um eine Besichtigung geht“, berichtet die Lehrerin und äußert Verständnis. „Ich überlege selbst auch genauer als sonst, ob sich eine Besichtigung lohnt, und ich versuche, vorher möglichst viele Fragen telefonisch zu klären.
Michael Lauterberg hat in seiner Immobilienagentur aus der Not eine Tugend gemacht und ermöglicht seinen Kunden neuerdings einen kontaktlosen ersten Eindruck. „Besichtigungen sind bei uns derzeit nicht ganz alltäglich. In einer Telefonkonferenz durchlaufe ich mit dem Interessenten eine digitale 360 Grad-Toru durch das Objekt.“
Die vorab aufgezeichnete Panorama-Aufnahme ermöglicht einen Rundumblick. Die Teilnehmer an der virtuellen Besichtigung können so in jeden Winkel der Wohnung gucken und in Echtzeit Fragen stellen. Eine analoge Begehung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. „Wir haben in den letzten 14 Tagen viel gelernt“, berichtet Lauterberg über die neue Methode. Angenommen werde das Angebot aber noch wenig. Eine grundsätzliche Veränderung der Nachfrage beobachtet Heike Klankwarth, Vorstandsvorsitzende der Göttinger Volksheimstätte, nicht. Die Wohnungsbauchgenossenschaft arbeite unter veränderten Bedingungen weiter. „Zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter wurde die Geschäftsstelle geschlossen“, sagt Klankwarth. Auch Besichtigungen in bewohnten Objekten fänden aus diesem Grund derzeit nicht statt. Die Wohnungsvergabe laufe aber weiter. Beratungen, die Aufnahme in die Interessentenliste und die Klärung formaler Fragen seien digital, postalisch und am Telefon möglich.
Der Wohnungswechsel erfordert eine besondere Rücksicht auf die Umstände der Beteiligten. Nach Klankwarths Angabe wird vor einer Zusage geprüft, ob ein Umzug für Vor- und Nachmieter derzeit überhaupt möglich ist. Eine häusliche Quarantäne oder ein verhinderter Umzug ins Ausland könnten dem Wohnungswechsel im Wege stehen. Nachmieter, die ihre Unterkunft bereits gekündigt hätten, stelle dies wiederum vor Probleme. „Unser oberstes Ziel ist es, Wohnraum sowohl für dne ausziehenden als auch für den einziehenden Mieter sicherzustellen“, so Klankwarth. „Das erfordert fast ausschließlich individuelle Lösungen.“
Wer eine Wohnung gefunden hat, sieht sich mit einem neuen Problem konfrontiert. Die traditionelle Unterstützung von Freunden und Verwandten ist wegen der Infektionsschutz-Bestimmungen derzeit nicht möglich. Theoretisch ließe sich ein Umzug aber noch zu zwei realisieren. Ein passendes Fahrzeug kann man sich nach wie vor leihen. „Ein Sprinter ist kein Problem“, sagt Huber Pott von der Autovermietung TeleTrans. „Das Ausleihen geht mit einer Einzelperson über die Bühne. Die Rückgabe läuft ohnehin kontaktlos.“. Doch auch Pott verzeichnet eine sinkende Nachfrage.
Anders sieht es bei Joachim Hottenrott, der gemeinsam mit seiner Frau die Göttinger Möbelspedition betreibt. „Die Frequenz ist stärker geworden“, sagt der Umzugsunternehmer. Wegen der Maßnahmen zum Infektionsschutz, schickt er derzeit jeweils nur zwei Personen pro Fahrzeug in den Einsatz. „Arbeitsanzüge und Handschuhe tragen meine Mitarbeiter ohnehin“, sagt Hottenrott, „und dann versucht man eben, so gut es geht Abstand zu halten. Das erledigen ja oft schon die Möbelstücke.“
Im Kontakt zu den Kunden sei eine gewisse Distanz sogar von Vorteil für die Betriebsabläufe. „Wir bitten unsere Kunden, es sich auf dem Sofa gemütlich zu machen, damit wir unsere Arbeit machen können. Das war eigentlich schon immer so.“
Wenn der Mieter nicht zahlen kann
Wer infolge der Corona-Pandemie Schwierigkeiten mit der Mietzahlung hat, ist seit dem 1. April und für die kommenden drei Monate gesetzlich vor einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs geschützt. Sowohl der Göttinger Mieterverein als auch der Eigentümerverein „Haus & Grund“ empfehlen Mietern und Vermietern, umgehend Kontakt aufzunehmen, falls sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen. „Das ist eine schwierige Situation für alle“, sagt Uwe Wittig, Justiziar bei „Haus & Grund“. „Da muss man an einem Strang ziehen.“ Nach seiner Erfahrung zeigten sich die Mieter und Vermieter häufig kompromissbereit. „Gemeinsam finden sich oft Lösungen wie eine Stundung oder eine Teilzahlung der Mieter.“ Dies sei auch bei Gewerberäumen, wie sie etwa von Gastronomiebetrieben genutzt werden, der Fall. „Eine Kündigung mit anschließendem Leerstand liegt ja schließlich auch nicht im Sinne des Vermieters“, so Wittig. Größere Unternehmen träten da aggressiver auf. Große Modeketten wie „H&M“ und „Adidas“ hätten angekündigt, ihre Mietzahlungen bis auf Weiteres einzustellen. Diese beriefen sich gemäß Wittig jedoch weniger auf das neue Kündigungsschutzgesetz als vielmehr auf eine Mietminderung aufgrund der fehlenden Nutzungsmöglichkeit: „Da werden Gerichte auf lange Sicht für Rechtsklarheit sorgen müssen.“
Artikel Göttinger Tageblatt vom 08.04.2020